KOMMENTAR. Die Fratze der Droge lauert hinter jeder Ecke, an jeder Schlange einer Supermarktkasse. Auf jedem Platz und in jeder Straße von Köln liegen ihre Opfer herum: Nicht einmal die Polizei kümmert sich mehr darum.
KOMMENTAR. Die Fratze der Droge lauert hinter jeder Ecke, an jeder Schlange einer Supermarktkasse. Auf jedem Platz und in jeder Straße von Köln liegen ihre Opfer herum: Nicht einmal die Polizei kümmert sich mehr darum.
Wir Alten wollen von euch Jungen an der Hand genommen und zum Ziel geführt werden. Ist das denn so schwer zu verstehen? Kommentar von Michael Waßerfuhr.
Satire von El Vira Scheider. Letztens kohm minge Mann zo mir. Hä meent, isch sull misch doch ens jett mie für de Jesellschaff un für Politik interessere. Immer nur koche, minge Jaade un de Norbarschaff, datt wör ett jo och nit. Hann isch mir jedach, eijentlisch hätt hä jo räsch, und han misch dann och ens jett schlau jemaat, watt in dä Welt esu loss es.
LOBLIED. Sie sind wahre Helden des Alltags. Neben Feuerwehrleuten, Rettungssanitätern und Bäckereifachverkäuferinnen gehören sie zu den Mitmenschen, deren Tätigkeit ich am meisten wertschätze. Hier kommt das längst überfällige Loblied auf die Jungs von der Müllabfuhr!
Ein Kommentar von Unkas (Text) Beim Kampf um den Hambacher Forst geht es schon längst nicht mehr nur um Klimapolitik, sondern vor allem auch darum, wie der Staat und die ihn beeinflussenden Konzern-Lobbyisten mit dem sogenannten Souverän, dem Wähler, also den Bürgerinnen und Bürgern, umgehen.
KOMMENTAR. Eine Gesellschaft entscheidet von Fall zu Fall, welche ihrer Kulturdenkmäler sie pflegt und welche nicht. Wenn das auf demokratische Weise geschieht, ist das in Ordnung. Denkmalpflege kostet nun mal Geld, und das wird vor allem in Bereichen benötigt, die der Gestaltung der Zukunft gehören: Infrastruktur, Bildung, Gesundheitsversorgung etc. Aber wenn eine Gesellschaft eine Entscheidung getroffen hat und dann nichts gemacht wird, ist das doch irgendwie doof – oder?
KOMMENTAR. Artikel 14 Absatz 2 des aktuell geltenden deutschen Grundgesetzes besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit anschaulich gemacht, dass dies nicht für jedwedes Eigentum gilt, sehr wohl aber für solches, das von sozialer Relevanz ist.
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